LfD Bremen: Faxe sind nicht datenschutzkonform
Laut der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Bremen) gelten Faxe nicht mehr als sichere Transportmethode, um sensible personenbezogene Daten zu übertragen. Grund sind technische Änderungen bei denen der Versand der Faxe in der Regel nicht mehr über die exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen erfolgt. Man kann nicht mehr davon ausgehen das die Gegenstelle der Faxübertragung ein reales Fax-Gerät nutzt. Viele Faxe werden mittlerweile in E-Mails umgewandelt und dann weitergeleitet. Deshalb ist das Datenschutzniveau eines Fax auf dem Niveau einer unverschlüsselten E-Mail.
„Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig. “
Die vollständige Mitteilung gibt es hier.
Abzuwarten bleibt, wie sich die anderen Landesdatenschutzbeauftragten zu dieser Entscheidung äußern. Sollten sie sich der Meinung anschließen, könnte dies weitreichende Folgen insbesondere für Ärzte, Krankenhäuser und Unternehmen haben, die bisher bei entsprechenden Dokumenten auf Faxversand gesetzt haben.