DSK veröffentlicht Orientierungshilfe für Videokonferenzdienste

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Orientierungshilfe für Videokonferenzdienste



Videokonferenzsysteme wie Zoom, Skype, Microsoft Teams, und andere, können auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht ohne weiteres im Unternehmen eingesetzt werden.
„Der für die Durchführung der Videokonferenz Verantwortliche ist verpflichtet zu prüfen, in-wieweit er zur Verarbeitung befugt ist.“
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern empfehlen in einer kürzlich veröffentlichten Orientierungshilfe, einschlägige Dienste von US-Anbietern vor einem Einsatz „sorgfältig zu prüfen“.

Die Orientierungshilfe kann auf der Webseite der DSK heruntergeladen werden.