Anrede „Herr“ bzw. „Frau“ als Pflichtfeld in Formularen

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Bereits die Entscheidung des VG Hannover ( hier zu finden) zeigte, dass es keine gute Idee ist, die Anrede mit „Herr“ bzw. „Frau“ als Pflichtfeld in Formularen vorzusehen.
Nun hat das OLG Frankfurt a.M. einer Klage stattgegeben und der Klägerin einen Schadensersatz i.H.v. 1.000,00 € zugesprochen. Diese hatte Klage gegen eine Vertriebstochterunternehmen der Deutschen Bahn AG eingereicht, das sie 2019 beim Kauf einer Bahnfahrkarte zwingend die Angabe, ob sie ein Mann oder eine Frau ist machen musste. Hier gibt es die entsprechende Pressemitteilung.

 

Sollten bei Ihnen noch verpflichtend „Anredeangaben“ in Formularen verwendet werden, die nur „Herr“ bzw. „Frau“ vorsehen, ist es an der Zeit, dies zu ergänzen bzw. auf die Angaben zu verzichten.