Bereits gestern gab es erste Nachrichten darüber, das die Kanzlei eines Anwalts in Berlin am Mittwoch den 21. Dezember 2022 durchsucht wurde.
Im Herbst hatte der Anwalt im Auftrag seines Mandanten eine gigantische Abmahnwelle versendet, und sich bei seinem Vorgehen auf ein Urteil des LG München (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) gestützt.
Die Pressemittelung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin kann hier gelesen werden.